Ein Highlight vor Projektende ist die gemeinsame Bewerbung seitens VSBI und dem Center for Open Digital Innovation and Participation (CODIP, früher Medienzentrum der Technischen Universität Dresden) auf die Ausschreibung des Innovationspreises Weiterbildung des Freistaates Sachsen mit dem Modellprojekt Projekt WEITER.DIGITAL. Am 26.04.2022 ist der Antrag im PDF-Format fristgerecht per Mail beim Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) eingegangen und wurde zum Auswahlverfahren zugelassen.
Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2022 zum 21. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000,00 EUR dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden und würde im Falle von WEITER.DIGITAL in die Optimierung der Webpräsenz zur nachhaltigen Verfügbarmachung der Projektergebnisse sowie deren Weiterentwicklung fließen. Denn die gemeinsame Entwicklung von digitalen Lernwerkzeugen für arbeitsplatzintegriertes Lernen entlang der Bedarfe in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein innovativer Ansatz, der den aktuellen und durch die Corona-Pandemie noch verstärkten Herausforderungen in der betrieblichen Weiterbildung zeitgemäß begegnet und einen Trend vorwegnimmt: weg vom verschulten Frontallernen in räumlich und zeitlich zentralisierten Strukturen und hin zum flexibel, interaktiv und motivierend gestaltbaren, selbstgesteuerten Lernen.
Der VSBI macht sich als Mitglied der Jury weiterhin dafür stark, dass auch die innovativen Ansätze jener privaten Bildungsdienstleister berücksichtigt werden, die nicht explizit der Gemeinnützigkeit unterliegen – wenngleich deren Arbeit stets dem Gemeinwohl förderlich ist und oftmals im Rahmen staatlicher Förderung zum Selbstkostenpreis angeboten wird. Teilnahmeberechtigt sind nämlich lediglich die im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.